Die Erststimme wird auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels abgegeben.

Erststimme

Wie wird gewählt?
Alle Wähler_innen haben zwei Stimmen.
Pro Stimme gibt es auf dem Stimmzettel eine Spalte.

Mit der Erststimme wird eine einzelne Person aus dem
Wahlkreis gewählt.

Die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein (Direktmandat).

Alle 299 Wahlkreise der Bundesrepublik werden im Bundestag durch Direktkandidat_innen vertreten.

Personen, die für ein Direktmandat kandidieren, müssen nicht zwingend einer Partei angehören.

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