Die genaue Größe des Bundestages steht erst nach der Wahl fest. 598 Abgeordnete ziehen mindestens ein.

Sitzverteilung im Deutschen Bundestag

So werden die Sitze im Deutschen Bundestag auf Grundlage des Wahlergebnisses verteilt:

Eine Partei muss 5% aller Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhalten, um Vertreter_innen in den Bundestag schicken zu dürfen. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird berechnet, welcher Anteil der Sitze jeder Partei im Bundestag zusteht.

Die Sitze, die über die gewonnenen Direktmandate (Erststimme) hinaus frei sind, besetzen Kandidat_innen der Landesliste (Zweitstimme). Hat eine Partei mehr Direktmandate als Mandate nach Zweitstimmen errungen, erhält sie Überhangmandate.
Um durch Überhangmandate bedingte Vorteile einzelner Parteien auszugleichen, wird berechnet, wie viele Sitze andere Parteien
zusätzlich erhalten (Ausgleichsmandate).

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