Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, kann sie im Bezirkswahlamt (Rathaus) anfordern.
Benachrichtigung zur Wahl
Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens drei Wochen vor
der Wahl auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses eine
Wahlbenachrichtigung.
Diese beinhaltet wichtige Informationen:
- Ezum Wahltag,
- Ezur Wahlzeit,
- Ezum Ort der Wahl, dem Wahllokal,
- Eob dieses barrierefrei erreichbar ist,
- Ezur Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen.